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Leistung / Vertragsverhältnis
Die Buchung einer Musikalischen Dienstleistung wird durch mündliche oder auch durch schriftliche Absprachen fixiert und ist für beide Parteien bindend. 
Eine Buchung begründet ein Vertragsverhältnis.
Es gelten die vereinbarten mündlichen und/oder schriftlich fixierten Vertragsformen.

Zahlung
Der gesamte Auftragswert ist am Tag nach Beendigung der jeweiligen Veranstaltung in bar zu zahlen, falls nicht anders vereinbart.

Wegen Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz - UStG) wird die Umsatzsteuer weder gesondert berechnet noch ausgewiesen.
Die angegebenen Preise entsprechen also dem Endbetrag.

Kündigung / Rücktritt
Sie haben die Möglichkeit bis 3 Wochen (21 Tage) vor Veranstaltungtermin den geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Nach Ablauf dieser Frist bitten wir um Ihr Verständnis, das wir dann 50% vom vereinbarten Betrag als Bearbeitungs- und Ausfallsgebühr in Rechnung stellen.

GEMA
Der Auftraggeber wird bei einer Buchung (abgeschlossener Vertrag) zum Veranstalter und somit auch zur Abführung von GEMA-Gebühren verpflichtet (öffentliche Aufführung von Musik). Private Veranstaltungen sind davon nicht berührt. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.gema.de

Der Gerichtsstand ist Krefeld.

Krefeld, im Juli 2006